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10.03.2010
 
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Wer kann sich privat versichern?

Angestellte und Arbeiter: Liegt das Jahresbruttoeinkommen in drei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren über der Versicherungspflichtgrenze, kann ein Arbeitnehmer in die private Krankenversicherung wechseln.

Selbstständige und Freiberufler: Sie können ihre Krankenversicherung unabhängig von der Einkommenshöhe frei wählen.

Freiberufliche Ärzte, Zahnärzte, Heilpraktiker oder Veterinäre: Die meisten privaten Krankenversicherungen bieten für diese Berufsgruppen Spezialtarife an.

Beihilfeberechtigte: Beamte, Abgeordnete oder Lehrer können sich ebenfalls privat krankenversichern. Für Beamte gibt es bei fast allen privaten Krankenversicherungen gesonderte Tarife.

Studenten und Ärzte im Praktikum: Ab dem 25. Lebensjahr sind Studenten nicht mehr über ihre Eltern versichert. Für sie lohnt sich der Abschluss einer privaten Krankenversicherung, da die Beiträge meist geringer ausfallen als in der GKV.

 

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